Winnie Pu und _copyright

Diskutiere Winnie Pu und _copyright im Kreuzstichforum Forum im Bereich Kreuzstich; was sagt ihr denn ist das jetzt legal oder net? http://br.msnusersmsnw ich hab ihn mal unkenntlich gemacht normal wäre es ja schon lange...
Chris

Chris

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was sagt ihr denn ist das jetzt legal oder net?
http://br.msnusersmsnw

ich hab ihn mal unkenntlich gemacht


normal wäre es ja schon lange gesperrt in diesen clubs... wenn net okay also ich steig da langsam auch net mehr durch winke chris
 
N

Nici

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Hallo Chris

Ich hab damit auch so meine Problemchen. Eigendlich ist die Marke Winnie Pooh selbst ja schon geschützt, gelle, aber die Seite kenn ich hab sie bei mir aber nur unter Privates. Sicher ist sicher.

LG Nici
 
Chris

Chris

Erleuchteter
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Freebies in massen

eins schöner als das andere alle Alben lasssen sich anklicken und oben steht pagina da könnt ihr alle weitere n albenseiten aufrufen also zig....
http://br.msnusers.com/PontoCruz

ich denke, das hier sehr grob gegen das Copy verstossen wird... ich möchte herausfinden warum die Gruppe nicht gelöscht wird?? warum sie das über Jahre unter aller augen weiterführen dürfen?? ich versteh es net

wer kann Auskunft geben und was denkt ihr?
 
G

gabi

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auch wenn ich mich immer wiederhole X(
Chris das sind KEINE Freebies. Es handelt sich um genau die seite von letztens mit winnie pooh und vielen anderen amer. Designern wie Leisure Arts, Vermillion, Gloria& Pat. Schau sie Dir einfach mal genau an

Klar daß eines schöner ist als das andere, denn es sind zum größten Teil gescannte Hefte. Was meinst Du wer sich darum schert bei MSN ? Wer weiß denn was da läuft, und selbst wenn ? Wer soll die Gruppen den schließen ??


Es geht nicht darum daß z.B. die MARKE Winnie Pooh oder Disney geschützt ist, sondern daß es sich eindeutig um copyright geschütze Stickvorlagen handelt
Ich hatte Dir letzens die Herkunft ( Leisure Arts) gezeigt mit Vorlagen die auf dieser Seite runterzuladen sind ????, wie soll ich es sonst beweisen ???
Könnte Dir auch noch andere Originale von dieser Seite zeigen, einge hab ich selbst hier
Gabi

ps.genau kenn ich mich rechtlich zwar mit geschützen MARKEN nicht aus, aber ich denke wenn DU oder sonstjemand eine Vorlage von Pooh SELBER machst und die z.B. auf die HP oder hier ins forum zum kostenlosen herunterladen einstellst, ist das völlig ok
 
Chris

Chris

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hi Gabi du verstehst mich falsch, ich weiss, das es in den Heften ist....ich weiss auch das du es geschrieben hast und klar weiss ich, das du recht hast aber nur mit einfach ignorieren erreichen wir ja nichts also muss etwas geschehen, auch wenn Schliessung egal.... aber nur durch lautes Schreihen kannst du etwas unterbinden net durch nichts mehr dazu schreiben und sagen... warum unternehmen die Designer selber nichts? Die Firmen, die Hersteller etc....die Zeitschriften ists denen egal..? Bei Urbia wird es sofort gelöscht wenn es gemeldet wird... ich möchte den Beitrag jetzt kurz stehen lassen und aufrufen dazu, das etwas unternommen wird mit gegen usw. Verstehst wie ich es mein? Wer kann denn etwas erreichen? also rüztteln wir mal am Zaun mal sehen wer sich meldet wenn es zwecklos ist dann schliessen wir den beitrag mit dem Löschknopf lg chris
ps nee du darfst keine vorlagen von den figuren selber erstellen... nur mit Lizensgenehmigung
 
Liane

Liane

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Hallo,


ps.genau kenn ich mich rechtlich zwar mit geschützen MARKEN nicht aus, aber ich denke wenn DU oder sonstjemand eine Vorlage von Pooh SELBER machst und die z.B. auf die HP oder hier ins forum zum kostenlosen herunterladen einstellst, ist das völlig ok
genau das ist NICHT erlaubt ---
machst Du Dir eine Vorlage für den eigenen Gebrauch, okay - die mußt Du Dir ja selbst erarbeiten, aber schon das auf die HP setzen oder auch Weitergeben geht nicht.

Da es nirgendwo etwas gibt, was für ALLES gilt, ist es eben so schwierig.
Windowcolor oder Clips mit geschützten Motiven erlauben die Lizenzgeber sogar oft bis zu 7 Stück zu kopieren, was darüber hinaus geht - also auch Kindergartenmengen - sind nicht erlaubt. Da müßte dann das Heft /Vorlage - mehrfach gekauft werden. Aber "Kindergeburtstagsmengen" ist erlaubt - eben diese 7 Stck. Das sagen also auch mehrere Verlage, die die Lizenz für versch. Ki-Motive haben. Aber eben nicht alle !

Was an Stickmotiven weitergegeben werden darf, liegt immer am Designer selbst.
Wobei wahrscheinlich die Maschinenstick-Designer freigebiger sind als die von handgest. Mustern, sehr leicht nachvollziehbar durch die immense Zahl der Linklisten/gruppen und Links.
Es gibt US-Listen/Gruppen, die nur Seiten verlinken, die Freebies oder Verkaufsmuster "handeln", sowohl Hand- als auch Maschinegestickt, deshalb muß wohl auch niemand in Foren nachfragen. Denn diese Listen scheinen ein wahnsinnsgroße Mitgliederzahl zu haben, die sich auf jeden neuen Link stürzt....

Auch hier tauchen lizensierte Sachen in Links auf - bei der Menge an Links sicher nicht zu vermeiden -- und wie die rechtlichen Seiten in anderen Ländern gehandhabt werden - oder eher nicht - das hatten wir neulich schon.

Fakt ist, daß auch renommierte Designer viele freie Stickmuster zur Verfügung gestellt haben, vor ein paar Jahren viel mehr als jetzt, siehe auch EMS, womit sich die Frage aufdrängt: sollten damit die Verkaufsmuster an "die Frau" gebracht werden ?, was ja durchaus in Ordnung ist --- aber warum unternehmen diese Designer dann nichts gegen unerlaubte Verlinkungen bzw. Downloads. Denn ich kann mir nicht denken, daß denen diese Seiten nicht bekannt sind.
Das ist ja auch das, was Chris meint.

Warum gibt es dann keinen Index, auf dem diese Seiten stehen ? Denn wenn es das geben würde, das wäre dann sicher in den meisten Listen bekannt - so wird halt hier gebremst, da fröhlich weiter verlinkt.

Solange es keine gültigen Richtlinien gibt, gibt es immer Grauzonen.

Grüßle
Liane
 
G

gabi

Profi
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Liane, danke für die Aufklärung !
Ich nahm an solange man sie nicht gewerblich anbietet, bzw. verkauft ist es OK

was sagt ihr eigentlich zu dieser seite ????

http://members.aon.at/erich.schuster/

ist zwar Österreich, aber hat nicht RICO die Lizenzen für Janosch ??

Wundert mich schon lange, daß es die seite noch immer gibt und die anbieterin nicht schon einen prozess am halse hat, aber ich lass mich auch gern hier eines besseren belehren

viele grüße
gabi

ps. Liane, vielleicht sollten wir tatsächlich einmal ein paar designer fragen warum nicht geschieht. ich versuchs mal und berichte
 
G

Gast

Guest
UrhG § 64 Allgemeines

----------------------------------------

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

----------------------------------------

So steht es im bundesdeutschen Gesetz für Urheberrecht. Und das Urheberrecht umfasst eine Menge von Rechten an dem geschaffenen Werk wie Veröffentlichung, Verwertung, Veränderung.
Tigerente, Mickey Mouse oder Loriots Knollennasenmännchen als selbst erstellte Stickvorlage: keine Veröffentlichung, weder als privates noch als kommerzielles Angebot, wenn nicht die Erlaubnis des Rechte-Inhabers der Figur vorliegt, wobei der Rechte-Inhaber nicht mit dem Urheber (Autor) identisch sein muss. Beispiel: Ich bin der Urheber (Designer) einer Reihe von Stickbildern, deren Rechte zur Verwertung (Verkauf als Stickpackungen) und Veröffentlichung bei einem Verlag liegen. Diese Bilder darf ich z. B. auf meiner HP nicht abbilden oder als Stickvorlage anbieten, es sei denn, der Verlag erlaubte es mir.
Wenn man auch noch so begeistert davon ist, wie gut einem die eigene Vorlage von Janosch- oder Disney-Figuren gelungen ist, und man sie am liebsten aller Welt zeigen möchte, darf man das nicht. Man ist zwar Urheber der Stickvorlage und damit Inhaber des Urheberrechtes für diese Stickvorlage, darf sie im privaten Umfeld zeigen und niemand anderer hat das Recht, sie eigenmächtig zu verändern, aber man ist nicht Inhaber des Rechtes, die vorliegende Figur in welcher Form auch immer zu verwerten oder zu veröffentlichen.
Das eigene Recht endet dort, wo das Recht eines anderen beginnt.
MfG
Helmut Koglin
 
S

Sandra

Schüler
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Hallo Ihr,

möchte auch mal meinen Senf zum leidigen Thema wie so oft abgeben. Wenn ich das alles richtig verstanden habe dürfte man nicht solche Stickbilder, siehe Gabis Link, verkaufen, da der Verkäufer nicht die Urheberrechte hat, es sei denn er hat eine Genehmigung dafür. Was ich in letzter Zeit oft diskutiert habe, nehmen wir mal an nur als Beispiel ich finde das Logo meiner Zahnpastatube so gut, das ich das als Stickbild zur Papier bringe, ich dürfte das also machen, wenn ich das für meinen Privatbedarf (z.B. mir zu Hause hinhänge) machen, in dem Moment wo ich das Muster als mein eigenes verkaufe oder das unter dem Namen der Urhebers verkaufe, jedoch keine Genehmigung habe, oder das als Freebie anbiete mache ich mich strafbar, oder!? Klärt mal noch mal jemanden auf,der nich so viel Ahnung hat.
Noch ne Frage: ich entwerfe ein Bild selber, dann bin ich der Urheber dieses Bildes, muß man das nicht irgentwie anmelden, wie zum Beispiel eine Erfindung, sonst hat man doch kein Patent drauf, oder hat das mit dem gar nichts zutun.
Danke für Eure Antworten, hab leider null Ahnung, aber Ihr seid ja allle schon fast Profis.

Es grüßt Euch ganz ganz lieb

Sandra
 
N

Nici

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Hallo Sandra

Zum ersten:

Da hast du recht, für den privaten Gebrauch ja, ansonsten ist das Logo geschützt und darf nur von der Firma verwendet, verkauft werden. Wenn dus dann verkaufen magst, dann nur mit Genehmigung.

Zum 2. Du mußt die eigenden Designs nicht zwingend schützen, ich nehm mal an, du meinst das patentrecht und eingetragene Marken und so, wenn du der Ersteller bist, hast du das ganze ja auch irgendwo sicher auf dem PC, auch so läßt sich anhand von Speicherdaten immer nachvollziehen, wann das erstellt etc. wurde.

Alle Arbeiten, auch die auf Papier immer dokumentieren, so hast du im Streitfall deinen Nachweis.

LG Nici
 
S

Sandra

Schüler
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hallo ihr,

hab mich mit diesem thema mal noch ein bißchen genauer auseinandergestetzt, denn ich wollte auch mal nebenbei vielleicht mal was machen, was mir spaß und freude macht.

@gabi

zitat: was sagt ihr eigentlich zu dieser seite ????

http://members.aon.at/erich.schuster/

ist zwar Österreich, aber hat nicht RICO die Lizenzen für Janosch ??

hab mir mal die mühe gemacht was zuschreiben, und habe auch promt ne antwort bekommen.
die lizenz für janosch hat er, das ist auch die einzige, die eine genehmigung erteilt hat. für anderen vorlagen nicht. erich hat man ärger mit der firma bekommen, die die didl maus sachen macht, er hat ne anzeige bekommen und sollte die namen aller kunden rausgeben, die das muster haben. er nahm die bilder raus aus dem programm und weigerte sich auch die namen zu geben. die sache verlief dann in den wind, es kam nichts weiter. er betreibt die seite schon seit einigen jahren so privat, das große geld kann man damit nicht machen, es macht halt nur spaß die bilder umzuwandeln und freut sich wenn andere damit viel freunde haben.

@nici

mein freund brachte mich letztens auf die idee...
auch auf dem pc kann man das datum fälschen, einen sicheren beweis gibt es dafür denn nicht...
war seine meinung , hat er aber recht. was nun?
 
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