Urheberrecht

Diskutiere Urheberrecht im Handarbeitsforum Forum im Bereich Handarbeiten; Hallo! Ich habe mal eine allgemeine Frage: Warum darf ich kein Deckchen aus einem Handarbeitsheft nacharbeiten und dann verkaufen? In allen...
RicoEndru

RicoEndru

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Hallo!

Ich habe mal eine allgemeine Frage:

Warum darf ich kein Deckchen aus einem Handarbeitsheft nacharbeiten und dann verkaufen?

In allen deutschen Handarbeitsheften steht geschrieben: (Zitat) "Sämtliche Modelle stehen unter Urheberschutz, gewerbliches Nacharbeiten ist untersagt."

Wieso ist das so?

Ich stecke doch meine Zeit und mein Geld für das Material in das Werkstück. Warum kann ich eine solche nachgearbeitete Decke nicht verkaufen? Ich möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken. Deshalb hätte ich kein Problem damit, ich finde es eigentlich als Selbstverständlichkeit, den Namen dessen der es entworfen hat, dazuzuschreiben oder eben anderweitig zu erwähnen. Sodass jeder sehen kann das dieses Muster nicht auf meinem Mist gewachsen ist aber ich habe es mit "blutigen" Fingern nachgearbeitet.

Macht in dieser Frage Deutschland wieder mal eine große Ausnahme? Also ist das nur in Deutschland so? Wie wird das in anderen Ländern gehandhabt? Stehen dort in den Handarbeitsheften auch solche Klauseln drin?

Es ist ja fast unmöglich, bei den zig tausenden von Mustern die in den Heften im Umlauf sind, noch eigene Muster zu entwickeln.

Ich persönlich hätte absolut kein Problem damit wenn z.B. Frau Müller eine Decke von mir super schön findet und diese auch gern haben möchte. Aber sie kann sie selbst nicht nacharbeiten weil sie nicht Häkeln kann. Sie fragt ihre Nachbarin, die eben häkeln kann, ob sie meine Decke nacharbeiten würde. Und sie würde die Nachbarin dann auch für ihre Zeit und Geduld entlohnen.
Natürlich würde ich mich freuen wenn dann Frau Müller mich selbst fragen würde ob ich ihr diese Decke arbeiten könnte. Aber ganz ehrlich gesagt, hab ich überhaupt die Zeit dazu? Außerdem müsste ich dann ja an alle meine Entwürfe meine Telefonnummer oder meine Adresse anhängen oder zumindest einen Kontakt hinzufügen. Das möchte ich aber auch nicht das jeder weis wie und wo ich zu erreichen bin.

Vielleicht kann mir hier jemand meine Frage zufriedenstellend und logisch beantworten. Und natürlich würde ich auch gern wissen wie ihr darüber denkt. Sind euch solche Gedanken auch schon durch den Kopf gegangen?

Ich hoffe das hier viele verschiedene Meinungen zusammentreffen.

Schönen Tag noch

LG Rico
 
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MrsJanice

MrsJanice

Universal-Dilettantin
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Sant Joan
hallo rico,

ich denke, die frau, die für ihre nachbarin was nacharbeitet, ist nicht die, um die es primär geht, sondern der asiatische händler, der den entwurf von 1000 unterbezahlten mitarbeitern millionenfach nacharbeiten lässt.

stell dir vor, du entwirfst was ganz tolles und plötzlich, gibt es diesen einmaligen entwurf an jeder straßenecke, ganz viele menschen geben dafür geld aus und du, als derjenige, der es sich ausgedacht hast geht leer aus.

obwohl du die idee hattest und dir die mühe gemacht hast, eine anleitung zu schreiben.

ich schreibe das bei meinen anleitungen auch dazu, würde mich aber frau x anmailen und fragen, ob sie es einmal für frau y gegen einen bestimmten betrag stricken darf, würde ich gewiss zustimmen und um ein foto bitten.

aber gerade im copyright-bereich wird soviel raubbau betrieben, dass man sich shchützen muss.

stell dir mal, es gibt fälle, wo umsonst ins weg gesetzte anleitungen von dritten einfach auf messen für geld verkauft werden, asl ausdrucke.

und genau deshalb, verwahrt man sich lieber erst einmal gegen alle, die es gewerblich tun, weil wie kann man es sonst abgrenzen?

zumal bei rechts-sachen alles sehr schwer mit den formulierungen ist!

ich hoffe, ich konnte, dir weiter helfen
 
M

micaela

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Leider kenne ich das Problem zur Genüge. Ich selbst habe ja meine Onlineshops, wo ich meine Produkte verkaufe. Ich achte aber darauf, dass ich nicht 1:1 nacharbeite und dann verkaufe. Ich modifiziere meistens die Anleitung oder versuche eine Sache die ich sehe selbst hinzukriegen. Wenn man ein wenig Erfahrung hat, kriegt man das auch hin.
Warum es nicht gewerblich verkauft werden kann: ganz einfach - die Erstellung/die Idee/das Aufschreiben alles das ist so etwas wie ideelles Eigentum. Ich finde es auch blöd, wenn ich was "erfunden" habe und promt gibt es Nachahmer, die sogar noch in Massenproduktion fertigen. Aber das ist unvermeidlich. Selbst der obligatorische Hinweis, dass ohne Zustimmung... hilft nicht wirklich. Wie will man das beweisen?
Die meisten Handarbeits"künstler" sind aber einverstanden, wenn man beim Verkauf auf sie als Urheber hinweist. Die in den Zeitschriften dargestellten Sachen sind von verschiedenen Herstellern. Und da dürfte es schwer fallen, deren Einverständnis zu bekommen, da man meistens nicht weiß, wer dahinter steckt. Die Verlage zahlen nämlich ihren Obolus bereits. Aber den "Verkauf" an eine Nachbarin oder so, stellt für mich (meine Meinung) ein reine Privatsache dar und ist kein gewerbliches Handeln. Der Artikel wird doch sicherlich nicht im WWW mit Bild uns so dargestellt und der breiten Öffentlichkeit zum Kauf angeboten. Dann wäre ich sehr vorsichtig.
Viele sind von vorn herein einverstanden, wenn nachgearbeitet wird (z. B. glueckscreativ.de) - aber eben nicht als Massenproduktion...
Trotzdem gibt es schwarze Schafe, denn wo kein Kläger da kein Richter....

In dem Sinne
Michaela
 
RicoEndru

RicoEndru

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Hallo Janice!

Du hast natürlich Recht wenn du das ganze auf den asiatischen, oder sonst welchen reproduzierenden, Markt beziehst.

Also bräuchte ich nur mal beim Verlag anrufen und nachfragen ob ich, wenn ich die Quelle des Musters angebe, die Muster auch "gewerblich" Nacharbeiten darf?

Frau Müller, von Oben :-) , hat die Decke ja bestellt bei ihrer Nachbarin. Wie sieht es aber aus wenn ich eine Decke arbeite und sie dann bei einem großen Online-Auktions-Haus einstelle?
Ich alleine kann das ganze ja nicht millionenfach Vervielfältigen. Jedes meiner Nacharbeiten wird mehr oder weniger ein Unikat sein. Da ich ja verschiedene Materialien und auch andere Farben nutze.

Und wie sieht es aus wenn ich die Vorlage geringfügig verändere? Also wenn ich zum Beispiel mit einem Fadenring beginne und nicht mit einem Luftmaschenring. Dann ist es doch nicht mehr die gleiche Decke. Oder mal als Frage formuliert: Wie weit muss ich ein Muster verändern das es als eigenständige Vorlage steht die ich gewerblich nutzen kann?

LG Rico
 
MrsJanice

MrsJanice

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Hallo Rico,

sei bei öffentlich angebotenen Nacharbeiten lieber sehr vorsichtig, wo die Grenze ist, beim Abändern von Vorlagen (nicht Handarbeiten im Besonderen, sondern alle möglichen Gebiete) da schlägt sich eine ganze Fachrichtung von Anwälten herum und mit durch.

Ich würde mir nicht zutrauen, da zu entscheiden, wann es der Vorlage nicht mehr entspricht.

Bei der Nachbarin ist es auch so, bis zu welchem Punkt, ist es vielleicht einfach nachbarschaftliche Hilfe mit Aufwandsentschädigung? ich würde schätzen, bei einem einmaligen Gefallen ist es so. Aber verbindlich würde ich diese Auskunft nicht geben.

Vielleicht mal in einem Rechtsforum nachfragen?
 
beate (reena)

beate (reena)

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Rico, ich denke Janice hat es auf den Punkt gebracht - da stehe ich voll und ganz dahinter - das was du beschreibst, dass wenn du mal für eine Nachbarin was fertigst gegen Bezahlung sehe ich jetzt auch nicht als großes Thema an (ersetzt aber keine Rechtsauskunft) - würdest du aber ein und die selbe Decke zig-fach fertigen und verkaufen, dann wird es problematisch - du kriegst ja hier auch mit, dass wir ständig darauf bedacht sind, dass die Quellenangaben bei den Fotos stehen und dass wir keine fremden Bilder hier zulassen - das WWW ist voll von Abmahnungsanwälten die nur darauf warten solche Fehler zu entdecken (das hat jetzt wohl nicht direkt mit deiner Frage zu tun gehört aber genau so dazu)
 
brigitteh

brigitteh

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Find ich sehr interessant. Darüber hab ich noch nie nachgedacht. Meine Meinung: der Urheber sollte mehr geschützt werden. Die Plagiate kosten uns allen zu viel. Die Schnäppchen-Mentalität ist unser Verderben. Den Wert einer Idee oder Sache bezahlen wir. Das sollte es uns Wert sein. Hat auch mit bewerten und unseren Werten zu tun.

Was ich umsonst bekomme - ist machmal umsonst. Im warsten Sinne der Worte. Vergebliche Liebesmüh.

Wenn ich etwas kostenlos bekomme - ist mir lieber. Da kann ich sparen.

Also hat auch etwas mit Wertschätzung zu tun. Und das ist mir wichtig. Ich muss nicht alles haben, aber was ich bekomme - ist für mich gedacht und bringt mich weiter. So wie dieser Beitrag. Vielen Dank euch allen. Frau lernt nicht aus.
 
RicoEndru

RicoEndru

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Wie ich ja schon geschrieben habe würde ich natürlich die Quelle immer dazuschreiben.

Ich möchte mich nicht mit fremden Federn schmücken. Es soll ruhig jeder wissen das ich es "nur" nachgearbeitet habe.

ich werde mich mal rechtlich beraten lassen. Ist denke ich mal ein sehr guter Tipp.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10811

Guest
Hey Rico, diese Klauseln mit dem Untersagen des gewerblichen Verkaufs findest du überall.
Jedoch gehen die Ersteller solcher Anleitungen von der Unwissenheit anderer aus.
Sie berufen sich nämlich auf das Urheberrecht. Das Urheberrecht schützt jedoch nur die Bilder oder den Text, den man selbst erstellt hat. D.h. man darf die selben Bilder oder den selben Text nicht kopieren und vervielfältigen.

Bsp.: Ein Fotograf fotografiert ein Model. Der Fotograf besitzt die Rechte für dieses Bild, das darf nicht kopiert werden usw.
Du kannst aber gerne selbst das gleiche Model buchen und ihr die gleichen Klamotten anziehen und selbst ein Bild davon machen.

Bsp. 2: Adidas stellt Sportschuhe her mit dem Adidas Logo.
Du darfst selbst Sportschuhe herstellen. Da jedoch für das Logo Patente vorliegen, darf dein Schuh nicht genauso aussehen wie der Adidas Schuh. Welche genauen Maße und Formen geschützt sind, kannst du den Unterlagen des Patentamtes entnehmen, auch online.

Und genauso verhält es sich bei den Anleitungen, entweder sie sind geschützt oder nicht.

Lass dich ruhig rechtlich beraten, dann weißt du es ganz genau. In Deutschland gibt es sowas wie Geschmacksmuster und Patente. So lange für diese Anleitung nichts dergleichen vorliegt, kannst du es nacharbeiten und verkaufen.
 
Z

Zitrone1966

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Für was gibt es aber den eigentlich diese Häckelhefte wenn man es nicht nacharbeiten darf.Ich denke man darf es für den eigenen Bedarg nacharbeiten dann aber nicht verkaufen.Ich verschenke die Deckche dann.Den Erfolg hatte ich da schon weil ich es geschafft habe nachzuarbeiten.Man darf damit keine Geschäfte machen im grossen Stil.Denke ich.Ob ich recht habe oder nicht weis ich nicht.Wo kein Kläger ist ,ist auch kein Richter.Also wenn man das nur für sich macht und nicht über grosse Foren wie Ebay oder so,dürfte doch eigentlich nichts passieren.Sehe ich das falsch? :horror:
 
Liane

Liane

Ich bin ich
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Woolpedia schrieb:
Lass dich ruhig rechtlich beraten, dann weißt du es ganz genau. In Deutschland gibt es sowas wie Geschmacksmuster und Patente. So lange für diese Anleitung nichts dergleichen vorliegt, kannst du es nacharbeiten und verkaufen.

Mit den 2 letzten Worten wäre ich aber absolut vorsichtig!!!
Denn genau das mit dem Verkaufen ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht rechtens. Selbst ein sogenanntes Freebie oder Free Design steht unter Urheberrecht - und ich würde schon Hebel in Bewegung setzen, wenn ich davon erfahre, dass meine Designs ohne meine Genehmigung verkauft würden. Leider gehen viele davon aus, dass sie, wenn sie irgendwo was "umsonst" bekommen, dass auch verscherbeln können. Man braucht kein Patent und auch keinen Geschmacksmusterschutz, um seine Sache zu "verteidigen". Und ob man bzw. ich im Endeffekt eine Genehmigung gebe, spielt da erts die 2. Geige.

Einfach mal wieder hier lesen:
http://www.e-juristen.de/Urheberrecht.htm

Und das mit der Schöpfungstiefe finde ich immer und immer wieder interessant. ;)

Grüßle
Liane
 
Gospelgirl

Gospelgirl

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Zitrone1966 schrieb:
Ich denke man darf es für den eigenen Bedarg nacharbeiten dann aber nicht verkaufen.
genau das ist der springende Punkt. Für dich Privat darfst du es nacharbeiten , auch zum verschenken. Es geht hierbei aber um diejenigen die mit den Ideen andere Menschen Profit machen wollen. Ich sehe es nämlich auch so das geistiges Eigentum schützenswert ist.

Es ist doch auch nicht Ok eine Musik CD zu kopieren und sie weiter zu verkaufen , nur weil man ja dabei schreibt wer urheber da war. Es ist genau das selbe. Das recht eines Entwurfes liegt beim Urheber. Wenn er es selber freiwillig frei gibt dann ist es sein Ding. Aber nur weil man Anleitung zb im web kaufen kann heißt es nicht das man dann das Modell nachmachen kann zum verkaufen.

Ich finde man muss tatsächlich einen Unterschied hier klar raus stellen zwischen Privat Nutzung und Handel betreiben . Für privat sind ja eben die Handarbeitsanleitungen gedacht. Ich kaufe mir ja auch Hefte ( gern auch gebrauchte ) und verschenke durchaus dann daraus gefertigte Dinge .
Irgendwie gibt es immer weniger Sinn für das Eigentum andere stelle ich fest .Das macht mich manche Tage sehr traurig.
 
RicoEndru

RicoEndru

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Ja natürlich ist das geistige Eigentum unbedingt zu schützen.
Deshalb würde ich ja auch nie einen Entwurf als den meinigen angeben wenn er aber von jemand anderem ist.

Das kopieren einer CD, steht ja nicht im Verhältnis zu einem in Stunden und Tagelangem geduldigen nacharbeiten eines Entwurfes.

Und wie ich schon sagte: bei den vielen Vorlagen, die im Umlauf sind, hat man doch gar keine wirkliche Chance noch selbst eigene Entwürfe auszutüfteln. Irgendwie ähnelt sich ja heute schon sehr vieles. Die Muster wiederholen sich immer und immer wieder. Nur das in dem einen Deckchen ne Zwischenrunde mehr drin ist oder das vielleicht ein anderes Mittelteil gearbeitet wurde.

Ich stehle ja nicht das geistige Eigentum des Designers. Schließlich kaufe ich ja ein Heft. Und wenn ich dazuschreibe das der Entwurf des Werkstückes von dem und dem ist habe ich ganz klar gemacht das das Design nicht von mir ist. Aber meine Arbeitszeit und die Materialkosten kann ich mir doch vergüten lassen?

Ich verstehe das einfach nicht.

Es sind hier schon viele logische und plausible Antworten gekommen die ich auch nachvollziehen kann. Aber außer einem "Das ist halt so" hab ich noch nichts zufriedenstellendes gelesen.

Ich rede nicht von tausendfachem nacharbeiten. Sondern eben von einer Decke dir mir gefällt und die mich reizt sie zu arbeiten. Aber ich habe niemanden dem ich sie schenken könnte da ich einen anderen Geschmack habe als andere. Also würde ich sie dann eben jemandem Verkaufen der diese Decke auch schön findet. Was ist daran verwerflich?

Bis jetzt verschenke ich ja auch alle meine Arbeiten. Aber es gibt eben auch Sachen die sehr sehr lange dauern. Und die man nicht verschenken möchte. Geschenkt bekommen würden viele solche Arbeiten. Aber Geld dafür ausgeben will keiner. Da wird dann auch der Respekt vor der Arbeit nicht aufgebracht. Und das will ich nicht. Solche Arbeiten landen dann irgendwann in der Tonne wenn sie nicht mehr zum Sofa passen. Also keine Wertschätzung.
Also entweder ich verschenke meine ganzen Sachen die ich mache. Oder ich lasse es ganz sein? Das kann es ja auch nicht sein.

Schönen Abend noch
 
S

stefanie33

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Rico,
mit dem Kauf einer Anleitung stimmst du den Bedingungen zu: wenn dort geschrieben steht, dass sie keine gewerbliche Nutzung wollen, dann hast du dich dran zu halten.
wenn du das nicht willst, dann solltest du gar nicht erst kaufen.

Davon mal abgesehen, ich würde dich fragen: welchen Anteil an deiner fertigen Decke hat (deiner Einschätzung nach) der Entwerfer?
würdest du einen solchen Anteil am Verkaufserlös abgeben?
In jedem Entwurf stecken neben dem Material (und ab und an einem neuen PC) so viel Zeit und Mühe, und Erfahrungen und Kenntnisse ... muss man erst selber Entwerfer sein, um daran zu denken?

Hat eigentlich jemals jemand von euch versucht, eine Genehmigung für´s gewerbliche Nacharbeiten zu bekommen?

ach ja,
ein Ausweg bleibt immer: selber entwerfen.
 
C

charlottchen

Anfänger
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12
Genau so ist es, stefanie33, ich stimme dir vollumfänglich zu!
 
G

Gabriele-

Fortgeschrittener
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397
Selbst entwerfen ist gut aber wo fängt da der Copyright an.Wenn ich eine Decke häkeln will in Filethäkeln und fange die erste Reihe mit Stäbchen an wie aus ihrgendeinem Heft mache dan ein ausgesuchtes,von mir erdachtes Muster dazu ist die erste Reihe dann auch ein vergehen.
 
E

evelin.

Guest
Wenn ich eine Decke oder was auch immer, nacharbeite, und die dann meiner Nachbarin verkaufe, wer bitteschön soll mir das denn nachweisen???
Da müsste mich ja meine Nachbarin bei der Urheberin verpfeifen, und diese müsste mich dann einklagen. Ich denke kaum, daß dies ein Thema wäre.
Und denkt hier wirklich jemand im Ernst, niemand würde selbstgemachtes auch verkaufen, AUCH wenn er das nicht darf???
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Aber wenn man natürlich öffentlich rausposaunt, daß man gerne verkaufen und somit gegen die Gesetzte verstossen will, ist demjenigen auch nicht zu helfen.
Wozu die Aufmerksamkeit auf sich ziehen???
Ich kann auch beim Autofahren telefonieren, solange mich die Polizei dabei nicht sieht...
Wenn wirklich alle soooo ehrlich wären, die sich in der Öffentlichkeit als die totalen Moralapostel aufspielen, gäbe es kein Unrecht mehr auf der Welt...
 
brigitteh

brigitteh

Meister
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@evelin
Hier gehts mehr ums Urheberrecht und die Verbreitung. Die Weltmeister der Plagiaten, die Chinesen, sehen es als geschäftlich gewitzt, wenn sie anderen ihre Ideen stehlen und massenhaft in Verkehr bringen.

Wir, die wir ja alle Schnäppchen lieben, kaufen diese Ware irgendwo billig ein. Der Schaden für die heimische Wirtschaft, für den Ideenbringer geht in die Millionen. Das darf nicht sein.

Aber die Einstellung, das es Unrecht ist, ist einem Chinesen nicht einfach zu erklären. Er sieht sich als cleveren Geschäftsmann, der mit wenig Aufwand viel Geld macht. Es gibt tausende von diesen Fällen, es ist kein Kavaliersdelikt. Wenn jemand ein Projekt anfertigt, um es auf einem Weihnachtsmarkt zu verkaufen, begibt sich leider in die verkehrte Richtung.

Sicherer wäre es, sich die Erlaubnis zu holen. Meine Einstellung zu diesen Dingen. Immer ehrlich bleiben. Was mir zusteht bekomme ich, was mir nicht gehört, möchte ich auch nicht. Du kannst mich als Moralapostel ansehen. Ist deine Meinung. Ich jedenfalls möchte kein unrecht Gut, möchte aber auch nicht von anderen beschissen werden. Wie man in den Wald hineinruft, schallt es heraus. Ist eine Grundsatzeinstellung von mir. Werde ich für nichts und niemanden in Frage stellen. So bin ich, und so bleib ich.

Was ich mir nicht leisten kann, brauch ich nicht. Und wenns für mich gedacht ist, werde ich es auch bekommen. Ich telefoniere immer auf dem Seitenstreifen, trage immer einen Sicherheitsgurt. Polizei hin oder her. So wurde ich erzogen und für mich passt das.

Herzlichst Brigitte
 
Maria Maritta

Maria Maritta

Erleuchteter
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04.10.2006
Beiträge
6.536
evelin. schrieb:
Ich kann auch beim Autofahren telefonieren, solange mich die Polizei dabei nicht sieht...
Evelin was schreibst du denn für einen Mist. Es geht um dein Leben und nicht um die Polizei. Genauso finde ich deine Meinung allgemein für völlig daneben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 10811

Guest
Liane schrieb:
Woolpedia schrieb:
Lass dich ruhig rechtlich beraten, dann weißt du es ganz genau. In Deutschland gibt es sowas wie Geschmacksmuster und Patente. So lange für diese Anleitung nichts dergleichen vorliegt, kannst du es nacharbeiten und verkaufen.

Mit den 2 letzten Worten wäre ich aber absolut vorsichtig!!!
Denn genau das mit dem Verkaufen ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht rechtens. Selbst ein sogenanntes Freebie oder Free Design steht unter Urheberrecht - und ich würde schon Hebel in Bewegung setzen, wenn ich davon erfahre, dass meine Designs ohne meine Genehmigung verkauft würden. Leider gehen viele davon aus, dass sie, wenn sie irgendwo was "umsonst" bekommen, dass auch verscherbeln können. Man braucht kein Patent und auch keinen Geschmacksmusterschutz, um seine Sache zu "verteidigen". Und ob man bzw. ich im Endeffekt eine Genehmigung gebe, spielt da erts die 2. Geige.

Einfach mal wieder hier lesen:
http://www.e-juristen.de/Urheberrecht.htm

Und das mit der Schöpfungstiefe finde ich immer und immer wieder interessant. ;)

Grüßle
Liane
Die Schöpfungstiefe ist in usnerem Rechtssystem nicht klar definiert.

Wenn eine Anleitung, z.B. eine Mütze aus festen Maschen und Zunahmen besteht, kann man nicht von Schöpfungstiefe sprechen, da es diese Mützen schon seit Jahrhunderten in dieser Form gibt.
Man kann also nur das Bild und die Schrift urheberrechtlich schützen.

Ich finde ihr seht die Geschichte mit CDs auch nicht genau richtig an.
Eine CD zu kopieren und zu verkaufen, wäre das Gleiche wie brennen, gleich benennen und verkaufen.

Man kann jedoch als Cover-Band auftreten, die Musik mit eigenen Instrumenten und eigener Stimme reproduzieren und Einnahmen verlangen.
So verhält es sich auch bei einer Anleitung, denn man arbeitet diese mit eigenen Händen nach und mit eigenem Material.


Es sitzt bei vielen zu tief drin, dass Anleitung nacharbeiten und verkaufen das Gleiche ist, wie CD brennen und verkaufen. Das ist es aber nicht. Es ist keine Raubkopie, es ist eine eigene Nacharbeitung mit eigenen Mitteln.
Genauso wie ich rote Ziegel selbst brennen würde oder ein Fenster selbst herstellen würde, ein Handy selbst herstellen würde.
Die Grenzen liegen eben bei geschützen Formen, Farben, usw.

Die Frage der Schöpfungstiefe kann dann geklärt werden, wenn man ein Kunstwerk durch die Handarbeit erzeugt, es benennt und es so außergewöhnlich ist, dass man dies urheberrechtlich schützen kann. Aber nicht wenn die Anleitung ein Granny Square zeigt, dass aus Luftmaschen und Stäbchen besteht und dieser Granny Square bereits seit 300 Jahren von Milliarden von Menschen gehäkelt wurden.

Ich habe bereits das Beispiel mit dem Fotographen aufgeführt. So ähnlich verhält es sich hierbei auch.
 
Thema:

Urheberrecht

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