auf Märkte verkaufen/Nutzungsrechte

Diskutiere auf Märkte verkaufen/Nutzungsrechte im Weisst du was, was ich nicht weiss ? Forum im Bereich OffTopic // SmallTalk; :-) also mädels nicht erhitzen, wir haben doch die Gesetze nicht gemacht und wir sind auch net die Bösen ;-) dies T hema ist seit Jahren...
Chris

Chris

Erleuchteter
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:-) also mädels nicht erhitzen, wir haben doch die Gesetze nicht gemacht und wir sind auch net die Bösen ;-)

dies T hema ist seit Jahren gegenstand in vielen Foren, oft gibts deswegen Streit .. nur weil wir euch über den stand der dinge informieren...?
das kann es ja nicht sein, Helga schreibt ja nur was halt stimmt.
Stella im >Prinzip< darfst du dein Band nicht verschenken ohne Erlaubniss des designers das ist nun mal so ....

bitte beachtet bei solch schwierigen themen unsere Zeichen :D :hello: ?(

nur weil wir euch umfassend informieren möchten sind wir nicht die Ursache:-) und wollen euch auch nicht die freude am Klöppeln( geht hier ja nicht nur um klöppeln) nehmen ..... aber trotzdem dürft ihr alle eure Gedanken dazu mitteilen das tun wir ja auch

Stella mein kopfschütteln aus der sicht des Kauffmänischem hast du sicherlich durch meine zeilen gelesen... ist Bezug auf Fotos zeigen habe ich ja versucht es deutlich zu machen Wenn ich ein schönes Modell auf einem Foto sehe mache ish es ja schneller nach als wenn ich es nicht kenne..... das sehen aber nciht alle so....wir haben einige unterlassungsschreiben von designern die verbieten das wir irgentwelche fertigen arbeiten von ihnen( eingereichte fotos von usern) zeigen.


@karlchen vor dem Zeitalter des inets hats keinen interessiert jetzt sind wir beliebstes ziel von abmahnern geworden also nciht nur wir hier, sondern alle foren, überall dort wos was zu zeigen gibt. Ganz Bilderalben wurden geschlossen... Schlimm wars zu Zeiten des windows Color damals haben sie Reihenweise Stände dicht gemacht, auf Hobbymärkten.


und stellt euch vor ihr kennt doch die Serviettentechnik? Es gibt Serviettenfirmen die verbieten dir damit Sachen zu verzieren um die dann weiterzureichen ...
nur durchs inet wirds bekannt wen interessiert es sonst schon bei einem grossen Hobbymarkt wenn welche wieder abbauen müssen, das kriegen die meisten doch gar nicht mit und der Besucher ja eh nicht.

Im Prinzip_ ich sag Prinzip---- darf es dann keinerlei von markt, Handarbeitsausstellung wie auch immer geben stimmt...... ausser man arbeitet nur mit seinen eigenen entwürfen :hello: :kiss: :applause: :welle:
ich weiss, das es ein schwieriges Thema ist
:hello: chris
 
C

ckllehrte

Schüler
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Hallo Karla,
leider ist die rechtliche Lage so wie Helga geschrieben hat, selbst die gearbeiteten Sachen nur auszustellen ist schon schwierig. Bei uns auf der Ausstellung haben wir daher immer ein Schild " geklöppelt von .... nach einem Entwurf von..... " um rechtlichen Schwierigkeiten aus dem Wege zu gehen.
Aber beim Verkauf wird es halt schwierig. Ich weiss leider von einem Fall hier bei uns aus der Gegend, wo eine Gruppe auch den ganzen Sommer für einen Basar gearbeitet hat. Es waren auch moderne Dinge dabei um auf dem Basar zu zeigen, dass Klöppeln nicht nur die traditionellen Deckchen sind. Dies ist dann auch zu der Entwerferin vorgedrungen und diese hat dann per Rechtsanwalt mit einer Abmahnung gedroht. Die Gruppe hat ihre Teilnahme dann kurzfristig absagen müssen.
Ich persönliche finde das Ganze ziemlich blöde. Ich als Entwerfer würde mich doch freuen wenn mein Entwurf so gut gefällt, dass er nachgearbeitet wird und auch auf Basaren verkauft wird.
Auf Nummer sicher gehst du in dem du nur selbst entworfene Sachen verkaufst. Ich weiss ja nicht von wem die Sachen sind, die ihr arbeitet vielleicht kannst du ja auch eine Genehmigung einholen.
Liebe Grüße
Angela
 
Karla57

Karla57

Meister
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Hallo Angela,
von wem diese geklöppelten sachen sind, weiß ich auch nicht.
Die waren vor Jahren in der Anna veröffentlicht und da steht auch nicht dabei, wer sie entworfen hat.
Wie ist es mit diesen Vorlagen? Ist hier der Entwerfer der Muster nicht doch einverstanden, daß die Sachen nachgearbeitet werden?
Es sind doch bestimmt viele Handarbeiterinnen, die solche sachen nacharbeiten und was die dann schließlich mit den Sachen machen, das kann doch kaum jemand nachvollziehen.
LG Karla
 
K

Kunzfrau

Meister
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So, nun muss auch ich noch meinen Senf erneut dazugeben.

@ Karla
Ich kaann das verstehen, das dir die Lust allmählich vergeht. Du wolltest der AWO Gutes zukommen lassen und nun wird alles so kompliziert.

@all
Sicherlich kann ich grundsätzlich die zitierten Worte des Anwalts verstehen. Was ich aber wie viele nicht nachvollziehen kann, ist, dass ich diese gefertigten Werke nicht verschenken oder wenigtens herzeigen darf. Wenn nicht hergezeigt wird, wie will der Designer dann verdienen. Ich jedenfalls habe mir schon etliche Vorlagen gekauft, weil ich woanders das fertige Stück gesehen habe und es mir gut gefallen hat. Von so mancher Vorlage hätte ich wahrscheinlich gar nichts gewusst, wenn nicht die eine oder andere Gleichgesinnte mir die fertige Arbeit gezeigt hätte.

Leider gehöre ich zu den Aktiven, die auf entsprechende Vorlagen angewiesen sind. Entwerfen kann ich nämlich nicht. Das würde bedeuten, dass ich in Zukunft leider weder meine Mutter noch meinen Vater zum geburtstag oder Weihnachten mit einem entsprechenden selbstgemachten Geschenk beglücken darf. Darüber wären wir alle sehr traurig. Was mir in dem Zusammenhang als Frage noch einfällt: Wie ist das denn wenn ich etwas nacharbeitee, aber zum Beispiel in einer ganz anderen Farbe und auch in einer anderen Größe? Gelten die strengen Regeln dann auch?

Wenn Karla das eingenommene Geld der AWO sprenden möchte, ist das nach meinem Dafürhalten nicht dasselbe, als wenn Karla der AWO sofort etwas Geld geben würde. Nicht jeder das Geld zum Spenden. Wenn jetzt aber kleine Teile geklöppelt werden, ist das für die Klöpplerin billiger, weil sie aus einer Rolle Garn viele, viele Teile arbeiten kann. Was aber soll die AWO z.B. mit 5,00 EUR?

Tja, das scheint wohl ein unendliches Thema zu sein.
Liebe Karla, ich hoffe für dich, dass dein Gespräch bei der AWO zu deiner Zufriedenheit verläuft und du deine kleinen Teile nicht ganz umsonst arbeitest, denn verschenken darfst du sie ja eigentlich auch nicht!?

Ciao Marion
 
K

kloeppelstube

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Ja Karlchen, das alles ist komplziert.
Zeigen darfst Du bei der AWO alles, aber eben nicht verkaufen. Theoretisch muss sich die AWO vergewissern, ob die Sachen, die zum Kauf angeboten werden dem Urheberschutzgesetz unterliegen. Wenn dort ein "Kläger" auftaucht, wendet er sich mit Berechtigungsanfrage, Unterlassungserklärung usw. an die AWO als Veranstalter. Der hatte wohlmöglich im guten Glauben (ohne sich zu vergewissern) die Arbeiten angenommen.

@Stella
wie es im Gesetz steht - NEIN
Der Designerin, die davon leben muss, ist mehr geholfen, wenn die Arbeit bei ihr bestellt oder gekauft wird.

Für alle ein kleines Beispiel von mir.
Ich entwerfe schöne "schnelle" Sachen. Frau X kauft einen Klöppelbrief (den natürlich Frau y und Frau z auch gleich von ihr kopiert bekommen)
Verlust: Umsatz von 2 Klöppelbriefen

Dann klöppeln alle 3, weil es so schön schnell geht und gut aussieht, dieses Muster jeder 3x, 5x, ... für den Basar im Kindergarten, in der Kirche ... bei der AWO.
Dort werden die Sachen von den Besuchern auch gern gekauft, weil sie so schön und preiswert sind. Das Preisdumping spielt dabei auch eine große Rolle.

Verlust: Umsatz für 9, 15 ... und mehr Klöppelarbeiten

Und das Beipiel war nur auf einen einzigen Klöppelbrief bezogen. Ihr wisst selbst ...

Wir müssen alle an unserem Unrechtsbewußtsein arbeiten.

LG
Helga aus der Klöppelstube
 
S

Stella Renate

Moderator
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Hallo Helga,

ein Beispiel: ich möchte deine Anziehpuppen gerne klöppeln. Aber gleichzeitig möchte ich die fertige Klöppelarbeiten meiner Nichte schenken. So, nun muß ich Dich fragen ob ich die fertige Arbeit verschenken darf. Wenn Du ja sagst ist alles ok. Sagst Du aber nein, werde ich die Mappe nicht kaufen. Dann hast Du doch nichts verdient. Das hat doch bis hierher noch nichts mit kopieren von Briefen zutun, wodurch Dir ein Verlust entsteht.

Die Vervielfältigung von Werken auf der Grundlage erworbener Arbeitsvorlagen mit der Zielstellung, diese zu verschenken oder zu verkaufen, wie auch die Vervielfältigung der Arbeitsvorlagen selbst begründen ein Handeln zum Zwecke des Wettbewerbs,wobei solche sklavischen Nachahmungen auch nach UrhG § 1 verboten sind.
(das betrifft z.B. auch die "GUTEN ZWECKE")

Außerdem bin ich doch beim Kauf jeder Vorlage gezuwungen zu fragen ob ich die fertige Arbeit verschenken darf.

Mir geht es hier nicht um den Verkauf meiner nach Vorlagen erstellten Arbeiten.

grüßle stella
 
K

KleineMutti

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hi ihr,

mir fällt dazu noch was ein....... was ist, wenn ich etwas selbstgemachtes geschenkt bekomme ( von der designerin) - hab grad die umhäkelte klorolle von oma im kopf - finde dieses teil aber so schrecklich, dass ich es auf den flohmarkt mitnehme und dort verkaufe...... natürlich ohne omas wissen.... mache ich mich dann oma gegenüber auch strafbar?

petra
 
K

kloeppelstube

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@ Petra
(das geht schneller)
Du willst auf dem Flohmarkt etwas aus Deinem Privatbesitz verkaufen (Klorolle). Das kannst Du gelassen tun, denn Du trennst Dich ja vom Original, das Dir dann selbst nicht mehr zur Verfügung steht.

@Stella
(das dauert schon wieder etwas länger)

Du hast ganz genau richtig geschlussfolgert. Du musst immer fragen - bei jedem Klöppelbrief, wo Du die Arbeiten verwerten willst. Und da sind wir schon wieder beim Thema.

Es ist eindeutig geregelt, wie Verwertungsrechte behandelt werden müssen. Verwertung heißt u. a. auch, dass ein (geklöppeltes) Teil den Besitzer wechselt. Und das ist auch der Fall, wenn es verschenkt wird.
Das sind nach § 53 UrhG verbotene Handlungen.

Der Urheber kann in einzelnen Fällen ein Nutztungsrecht einräumen. Dafür bedarf es der Schriftform. In einem Nutzungsvertrag wird die Art der Nutzung, die Anzahl der Verwertungen und damit verbunden auch ein anderer Preis für die Vorlage (Klöppelbrief) festgelegt.
Der Urheber hat ein Widerrufsrecht, wenn die Nutzung nicht vertragsgemäß erfolgt.

Und die Gesetze gelten nicht nur für Klöppelbriefe sondern für alle Vorlagen. Ich denke, dass man das Urhebergesetz auch im Internet nachlesen kann.
- Zeit mitbringen - bei § 53 sind wir ja schon angekommen. ;)

Auch Angela hat recht. Die fertigen Arbeiten dürfen auch nicht öffentlich ausgestellt werden, ohne die Erlaubnis des Urhebers. Da will ich sie gleich mal loben, dass sie die Namen der Entwerfer und Klöppler d´ran schreibt. Das macht viel Arbeit, ist aber eine Wertschätzung der Leistungen.

LG
Helga aus der Klöppelstube
 
Thema:

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